allgemeine geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich und Gültigkeit

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen MindShape® Coaching Violeta Nikolic (nachfolgend MSC genannt) und deren Kunden und gelten für alle Dienstleistungen und Produkte von MSC. Sie sind integrierter Bestandteil aller Offerten, Auftragsbestätigungen und Terminreservationen. Abweichungen von diesen AGBs müssen von MSC schriftlich bestätigt werden, damit sie Gültigkeit erlangen.

2. Treue- und Sorgfaltspflicht

2.1. MSC verpflichtet sich, ihre Leistungen mit grösster Sorgfalt zu erbringen.

2.2. MSC und ihre Kunden verpflichten sich gegenseitig zur Loyalität und zur Offenheit. Beide Seiten unternehmen alles in ihrer Macht stehende, um den Erfolg der vereinbarten Dienstleistung möglich zu machen.

2.3. MSC macht darauf aufmerksam, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Der Coach hat die Prozesskompetenz und steht dem Klienten insbesondere als Prozessbegleiter und Unterstützer bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite. Die Veränderungsarbeit wird vom Klienten selbst geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.

2.4. Für die Nutzung und Umsetzung der Coaching-Ergebnisse trägt der Klient/der Auftraggeber die alleinige Verantwortung.

3. Vertraulichkeit und Datenschutz

3.1. MSC behandelt alle Firmen- und Personendaten, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erfährt, oder die sie durch ihre Tätigkeit generiert, absolut vertraulich. Sie gibt diese nicht an Dritte weiter. Auch nach Beendigung des Vertrags verpflichtet sich MSC, Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Ausnahmen sind zulässig, wenn eine Organisation oder eine Einzelperson die MSC ausdrücklich dazu ermächtigt. Wenn im Rahmen von Aufträgen individuelle, personenbezogene Berichte über einzelne Angehörige einer Organisation erstellt werden, so betrachtet MSC diese Einzelpersonen als die einzig berechtigen Empfänger dieser Informationen, unabhängig davon, wer den Auftrag erteilt hat oder bezahlt.

3.2. Berichte oder Auskünfte an andere Personen, insbesondere auch an andere Mitglieder der Organisation und/oder Vorgesetzte, werden nur mit Einverständnis der berechtigten Person erteilt.

3.3. Ein von Punkt 3.3 abweichendes Verfahren ist gestattet, wenn auf für alle Beteiligte erkennbare Weise ein anderes Vorgehen vereinbart worden ist. Wenn den betreffenden Personen das abweichende Vorgehen vorher mitgeteilt worden ist und sie keinen Widerspruch einlegen, gilt es als akzeptiert.

3.4. MSC ist berechtigt, Firmennamen oder Personennamen im Sinne einer allgemeinen Referenz zu verwenden.

4. Offertstellung

4.1. MSC legt Wert auf eine seriöse Abklärung des Kundenbedarfs und erstellt in der Regel massgeschneiderte Offerten für Workshops, Seminare, Vorträge und andere Dienstleistungen nur nach einem persönlichen Vorgespräch mit dem Kunden.

4.2. Vorgespräche, die zu keiner Offertstellung führen, sind bis zu einer Dauer von 60 Minuten kostenlos. Sie beinhalten ein telefonisches oder persönliches Vorgespräch. MSC informiert den Kunden bei der Angebotsanfrage mündlich oder schriftlich über die allfällige Kostenpflichtigkeit von Offerten.

4.3. Der Auftragsumfang, die detaillierten Ziele, Stundenansätze und evtl. weitere Abmachungen werden in einer separaten Vereinbarung festgehalten.

5. Vertragsabschluss

5.1. Der Vertragsabschluss kommt zustande, sobald sich die Vertragsparteien über den Gegenstand des Vertrages und das Entgelt geeinigt haben. 

6. Leistungsverrechnung und Zahlungskonditionen

6.1. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die Coaching-Leistungen 50% im Voraus bezahlt und die restlichen 50% nach effektiv geleistetem Aufwand monatlich verrechnet.

6.2. Finden die Arbeitssitzungen nicht am von MSC bestimmten Ort statt, dann stellt MSC die Reisespesen, allfällige Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie die Reisezeit in Rechnung.

6.3. Auslagen (wie z.B. Raummieten, Benutzung spezieller Arbeitsinstrumente und andere Fremdkosten) spricht MSC vorgängig mit ihren Kunden ab und stellt diese in Rechnung.

6.4. Die Bezahlung der Workshops und Seminaren erfolgt auf Vorkasse. Der Zahlungseingang auf dem Konto von MSC muss spätestens 5 Tage vor Auftragsbeginn erfolgt sein. Jeder Kunde erhält eine Rechnung inkl. einer detaillierten Übersicht, die Auskunft über die Leistungen und Auslagen gibt.

6.5. Die Kunden verpflichten sich, die Rechnungen innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu zahlen. Für MSC Rechnungen gilt – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – eine Zahlungsfrist von 10 Tagen ab Datum der Rechnung.

6.6. Bei Zahlungsverzug behält sich MSC vor, einen Verzugszins von 5% p.a. und Mahnkosten von CHF 30.- pro Mahnung in Rechnung zu stellen. Alle weiteren gesetzlichen Verzugsfolgen bleiben zudem vorbehalten.

7. Rücktrittsbedingungen und Annullationskosten

7.1. Coaching-Sitzungen: Eine kostenfreie Absage der Coaching-Sitzung ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich, bei Montagsterminen bis Freitag 12.00 Uhr, danach ist das Honorar in voller Höhe geschuldet.

7.2. Workshops, Seminare, Vorträge und andere Dienstleistungen: • Bis 15 Tage vor Auftragsbeginn verrechnet MSC keine Stornogebühren. • Bei Rücktritt 14 bis 5 Tage vor Auftragsbeginn werden 50% des offerierten Betrages in Rechnung gestellt. • Bei späterer Annullierung und Nichterscheinen ist 100% des offerierten Betrages geschuldet.

7.3. Annuliert der Kunde einen bereits komplett erteilten Auftrag (Coachings, die über mehrere Wochen/Monate dauern), so werden folgende Zahlungen fällig, auch wenn noch keine Leistungen durch MSC erbracht worden sind: Bis zu 30 Tagen vorher – 0% 10 – 29 Tage vorher – 30% Bei späterer Annulierung – 50%. Nach dem Beginn des Coaching Programms ist eine Kündigung jederzeit möglich, jedoch ist das vollumfängliche Honorar zu begleichen.

7.4. Kann MSC aus Gründen, auf die MSC keinen Einfluss haben (Unfall oder Krankheit des Coachs, Ausfall von Transportmitteln usw.), einen Auftrag nicht erfüllen, so kann der Auftraggeber keine Schadenersatzforderungen geltend machen. MSC verpflichtet sich in dem Fall, den Auftrag nach Möglichkeit mit einem anderen Coach zu erfüllen oder (wenn dies nicht möglich ist oder vom Kunden nicht gewünscht wird) zum nächstmöglichen Termin nachzuholen.

8. Geistiges Eigentum und Copyright

8.1. MSC verwendet für die Erfüllung der Geschäftszwecke allgemein zugängliches Fach- und Methodenwissen, aus anderen Quellen übernommenes Wissen und selbst entwickeltes, weiterentwickeltes und auf die besonderen Kundenverhältnisse angepasstes Wissen.

8.2. Wird Fach- und Methodenwissen aus anderen Quellen übernommen, so wird dies im Sinne eines Zitats oder Quellenangabe deklariert, oder es besteht zwischen MSC und dem Inhaber des Copyrights eine entsprechende Vereinbarung.

8.3. Auf alle eigenen Unterlagen beansprucht MSC das Copyright, unabhängig davon, ob ein entsprechendes Copyright – Vermerk auf den betreffenden Dokumenten angebracht ist. Die Verwendung dieser Unterlagen, sei es zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken, ist in Ausnahmefällen nur mit ausdrücklichem Einverständnis von MSC gestattet.

8.4. Wenn der Kunde digitale Inhalte erhält, kann er diese zeitlich unbefristet nutzen. Eine Weitergabe ((unentgeltlich oder entgeltlich) der digitalen Inhalte ohne ausdrücklicher Zustimmung von MSC ist nicht gestattet. Kursinhalte und Skripte sind ausschliesslich für den persönlichen Gebrauch im Zuge des Kurses oder Coachings bestimmt. Ohne Zustimmung von MSC dürfen diese Inhalte nicht an Dritte weitergegeben oder für kommerzielle Zwecke kopiert, verbreitet oder abgewandelt werden. 

8.5. MSC ist ausschliessliche Inhaberin sämtlicher Urheberverwertungsrechte an allen Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken etc., die von uns veröffentlicht werden. Jegliche Nutzung dieser Inhalte ausserhalb der vertragsgegenständlichen Zwecke ist ohne Zustimmung von MSC nicht gestattet.

9. Haftung

9.1. Bei der Tätigkeit von MSC handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht garantiert. 
Eine (Erfolgs-)Haftung wird ausgeschlossen.

10. Versicherungsschutz

10.1. Der Coach trägt die Verantwortung für den Coaching-Prozess und bei Seminaren/Workshops/ Vorträgen trägt er die Verantwortung für die adäquate und professionelle Aufbereitung und Vermittlung der im Vorfeld definierten, massgeschneiderten Inhalte. Der Klient trägt die volle Verantwortung innerhalb und ausserhalb der Coaching- und Beratungssitzungen, Trainings, Seminaren und Workshops. Für sich, seine Handlungen oder für eventuell verursachte Schäden egal welcher Art kommt er selbst auf. Die von MSC erbrachten Dienstleistungen sind keine medizinisch-psychologische Beratungen oder Therapie und können diese nicht ersetzen. Die Teilnahme an MSC Angeboten setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus.

11. Gerichtsstand

11.1 Auf die Vertragsverhältnisse mit MSC ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.

11.2 Gerichtsstand für entstehende Rechtsstreitigkeiten ist der Ort des Firmensitzes von MindShape Coaching.

Stand: Juni 2023
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